
Anika Feger
Externe OmbudspersonKontakt aufnehmen
Deutsch und English
Anika Feger kann dich in diesen Sprachen beraten.
Die externe Ombudsperson stellt einen Informationskanal für Informationen dar, die den internen Verantwortlichen der Hinweisgeberstelle nicht bereits bekannt sind. Interne Verantwortliche können z.B. Mitarbeitende der Bereiche Compliance, Recht oder Personal sein.
Bei der externen Ombudsperson handelt es sich nicht um einen anwaltlichen Beistand zur Vertretung der Rechte von Mitarbeitenden in Bezug auf arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit den jeweiligen Arbeitgebern.
Die externe Ombudsperson nimmt keine Beschwerden von Kunden entgegen, die sich auf qualitative Mängel des Dienstleistungsangebots des Unternehmens beziehen.
Für pauschale Unmutsäußerungen von Mitarbeitenden oder Dritten ohne strafrechtliche Relevanz und ohne Bezug zu Verstößen gegen sonstige interne oder externe Vorschriften können sich Mitarbeitende an ihre jeweiligen Vorgesetzten, die Personalabteilung oder interne Beauftragte wenden.
Hinweise von Mitarbeitenden, die sich auf das Leistungsverhalten von anderen Arbeitnehmern des Unternehmens beziehen und keine schwerwiegenden Verstöße darstellen, sind ebenfalls an die jeweiligen Vorgesetzten oder die Personalabteilung zu senden.
Themenschwerpunkte
- Verstoß gegen den Datenschutz
- Diebstahl, Betrug und Untreue
- Korruption und Bestechung
- Geldwäsche
- Sonstige Verstöße
Häufige Fragen
Ist eine Kontaktaufnahme wirklich anonym möglich?
Ja, du musst keine Daten zu deiner Person angeben. In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, Daten wie beispielsweise dein Alter oder deinen Arbeitsbereich mitzuteilen. Dies ist jedoch komplett freiwillig. Alle Informationen werden von deiner Ansprechperson selbstverständlich streng vertraulich behandelt.
Muss ich etwas für die Kontaktaufnahme zahlen?
Nein, die Kosten übernimmt dein Arbeitgeber.